
Import von Lebensmitteln nach Deutschland: Eine korrekte Kennzeichnung ist unverzichtbar
Exotische Lebensmittel sind ein bisschen wie Urlaub zu Hause. Für ein unbeschwertes Urlaubsgefühl müssen Händler vor dem Import von Lebensmitteln zum Schutz der Konsumenten einiges beachten.
Was beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland bei der Kennzeichnung zu beachten ist
Laut LMIV 1169/2011 sind Importeure dazu verpflichtet, die Lebensmittel beim Import nach Deutschland LMIV-konform zu kennzeichnen. Diese Informationspflichten gelten für alle Lebensmittelunternehmen über sämtliche Handelsstufen hinweg und für lose wie auch für verpackte Ware. Für die korrekte Kennzeichnung bieten sich LMIV-konforme Etiketten an. Wer sich nicht an die Kennzeichnungspflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese hängt von der Tragweite der Auswirkungen und der Häufigkeit der Verstöße ab. Enthält die Ware zum Beispiel auf der Verpackung nicht genannte Allergene, die einem Kunden einen gesundheitlichen Schaden zufügen, kann das mehrere Tausend Euro Geldstrafe bedeuten. Bei mehrmaligen Verstößen ist bei ernsthafter gesundheitlicher Beeinträchtigung von Personen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.
Was beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland als leicht lesbare Beschriftung gilt
Welche konkreten Beschriftungen beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland gefordert sind
Auf dem Etikett von importierten Lebensmitteln müssen grundsätzlich die gleichen Pflichtangaben stehen wie bei inländischen Produkten. Das sind laut Art. 9 LMIV:
- Produktbezeichnung:
Beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland ist eine deutsche Bezeichnung zu wählen. Für die meisten Lebensmittel sieht das Deutsche Lebensmittelbuch genaue Bezeichnungen vor, für einige wie Schokolade oder Käse gelten darüber hinaus spezielle Produktverordnungen. Hinzu kommen Los- oder Chargen-Nummer sowie der EAN-Strichcode der GTIN-Artikelnummer. Über diese Informationen gelingt es, die Herkunft der Ware zum Beispiel bei auftretenden Vergiftungen nachzuvollziehen.
- Preis:
Zusätzlich zum Endpreis ist noch ein Grundpreis („100 Gramm: 99 Cent“) anzugeben, der Preisvergleiche erleichtern soll.
- Zutatenverzeichnis:
Der Importeur muss auf jedem verpackten Lebensmittel alle enthaltenen Zutaten angeben, und zwar absteigend nach ihrem Gewichtsanteil. Hinzu kommt bei bildlich oder textlich hervorgehobenen Zutaten deren prozentualer Gewichtsanteil. Zusatzstoffe sind mit Klassennamen, dem Namen des Stoffes und der E-Nummer aufgeführt. Bei Zutaten, die sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen, müssen die Einzelbestandteile in Klammern hinter der Zutat stehen.
- Allergenkennzeichnung:
Hier gilt es, enthaltene Allergene im Zutatenverzeichnis hervorzuheben. Als Allergene gelten derzeit glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch und Milchprodukte sowie Laktose, Sulfite sowie Weichtiere.
- Kennzeichnung weiterer Zutaten
Weiterführende Informationen zur Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel
- Füllmenge:
Die Füllmenge informiert über das Gewicht, das Volumen oder die Stückzahl des abgepackten Produkts. Bei Lebensmitteln in Flüssigkeit muss das Abtropfgewicht angegeben sein. Bei Konzentraten nennt der Importeur das Volumen, das sich bei der zum Verzehr bestimmten Verdünnung ergibt: „40 Gramm Trockenkonzentrat ergibt einen Liter klare Gemüsesuppe.
- Mindesthaltbarkeitsdatum und Einfrierdatum:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, wie lange ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln steht ein Verbrauchsdatum, nach Ablauf dieses Datums dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gelangen. Handelt es sich um Tiefkühlkost aus Fleisch, Fleischzubereitungen oder unverarbeiteten Fischereierzeugnissen, muss der Importeur das Einfrierdatum nennen.
- Herstellerangaben:
Beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland gilt der Importeur als verantwortlich, deshalb muss er mit seinem Namen und seiner Anschrift auf der Verpackung stehen.
- Herkunftsbezeichnung:
Frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch benötigt immer eine Herkunftsbezeichnung. Hat eine wesentliche Zutat eines Lebensmittels eine andere Herkunft als die genannte, muss diese ebenfalls genannt werden.
- Gebrauchsanleitung:
Wenn Konsumenten die Lebensmittel vor dem Verzehr selbst zubereiten/bearbeiten müssen, ist eine Gebrauchsanleitung verpflichtend.
- Nährwertkennzeichnung:
Beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland hat der Importeur vorverpackte Lebensmittel mit einer Nährwertdeklaration zu kennzeichnen. Eine Nährwerttabelle gibt die Nährstoffgehalte jeweils bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter an, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Die Tabelle enthält Angaben zum Brennwert und die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlehydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.
Neben diesen europaweiten Vorschriften gilt es, beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland noch spezifische Gesetze für bestimmte Lebensmittelgruppen wie Spirituosen, Eier, Kaffee oder Milch einzuhalten. Darüber hinaus kommen in Deutschland zum Beispiel noch Angaben zur Rücknahme der Verpackung hinzu.
Wie Sie Brother beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland unterstützen kann
Importierte Lebensmittel nach Deutschland benötigen die gleichen Angaben wie heimische Erzeugnisse in deutscher Sprache. Deshalb dürfen sie nicht ohne zusätzliche Etikettierung auf den Markt kommen. Wenn Sie Händler sind und einen Import von Lebensmitteln nach Deutschland planen, finden Sie bei uns passende Kennzeichnungslösungen.